Anwaltliche Beratung
Ich berate Sie im Zivilrecht und im Wirtschaftsrecht (ausgenommen Arbeitsrecht). Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit liegen in der Begleitung von Existenzgründungen und im Insolvenzrecht.
Existenzgründungen
Bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich viele praktische, steuerliche, aber auch rechtliche Fragen:
- Welche Rechtsform eignet sich für mein Unternehmen? (Dazu finden Sie noch weitere Informationen von mir hier in einer Broschüre der Bundesagentur für Arbeit)
- Wie gründe ich eine Gesellschaft?
- Was muss ich im Gesellschaftsvertrag regeln (Checkliste Gesellschaftsvertrag)?
- Wann ist ein Vertrag verbindlich abgeschlossen?
- Wofür hafte ich den Kunden gegenüber?
- Wie muss ich im Rechtsverkehr auftreten?
- Brauche ich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
- Welche Angaben muss ich auf meiner Homepage machen?
Ich helfe Ihnen gerne, mögliche Risiken zu verringern, ohne die Interessen und Vorlieben Ihrer Kunden bei der Vertragsgestaltung außer Acht zu lassen. Wollen Sie sich allgemein über die rechtlichen Hintergründe einer Existenzgründung informieren, dann kommt für Sie auch die Teilnahme an einer von mir geleiteten Schulung beim Gründerinnenzentrum Gig7 in Mannheim in Frage. Näheres erfahren Sie hier.
Auch nach der Gründung begleite ich Ihr Unternehmen mit rechtlichem Beistand, z.B.
- bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen,
- der Forderungsbeitreibung oder
- einer Erweiterung des Gesellschafterkreises.
Insolvenzrecht
Wenn es doch – aus welchen Gründen auch immer – schief geht und Ihnen oder einem Geschäftspartner die Insolvenz droht, sollten Sie frühzeitig die Weichen richtig stellen.
Ich berate Sie bei der Entscheidung,
- ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden soll,
- was das Insolvenzverfahren für Sie und Ihre Familie bedeutet,
- welche Rechte Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter haben.
Selbstverständlich berate ich Sie auch während des Insolvenzverfahrens bei weiteren Fragen gerne.
Steht ein Geschäftspartner vor oder in der Insolvenz, helfe ich Ihnen,
- Ihre Rechte frühzeitig und insolvenzfest zu sichern,
- Verträge mit dem Insolvenzschuldner möglichst vorteilhaft zu beenden oder fortzuführen,
- Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden,
- neue Verträge mit dem Insolvenzverwalter abzuschließen oder
- Forderungen des Insolvenzverwalters abzuwehren.